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ProFans kritisiert das Urteil des OLG Köln vom 09.03.2017
Berlin, den 14.03.2017
Das unabhängige Bündnis ProFans übt scharfe Kritik am Urteil des OLG Köln
vom 09.03.2017. Dieses entschied, dass ein Fan des 1. FC Köln aufgrund
eines Böllerwurfs eine Strafe von 20.340€ an seinen Verein zu zahlen habe.
Diesem Urteil war eines des BGH vom 22. September 2016 voraus gegangen, bei
dem die Umlage einer Verbandsstrafe des DFB-Schiedsgerichts auf einen Fan
beschlossen wurde. Lediglich über die Höhe der Umlage hatte das OLG am
vergangenen Donnerstag zu entscheiden.
„Die dabei angewendete Handhabe des stillschweigenden Unterwerfens unter
das Verbandsrechts des DFB ist konstruiert. Der Betroffene ist einer
Doppelbestrafung ausgeliefert, da seine Vergehen ja in erster Linie im
Rahmen der ordentlichen Gerichtsbarkeit geahndet werden sollten.“
kritisiert ProFans-Sprecher Stephan Schell.ProFans-Sprecherin Gloria Holborn ergänzt: “Für das größte Unverständnis
sorgt jedoch die Tatsache, dass im Rahmen der Schiedsgerichtsbarkeit des
DFB dem Beschuldigten keine Möglichkeit eingeräumt wird, sich zu den
Vorfällen zu äußern, wie es sein verfassungsmäßiges Recht im ordentlichen
Prozess ist. Außerdem sind die Verbandsstrafen des DFB in ihrer Höhe
willkürlich, nicht nachvollziehbar und hängen beispielsweise von der
wirtschaftlichen Situation und Straffälligkeit der Vereine ab, wobei
letzteres ja wiederum auf dem Fehlverhalten anderer beruht.“Dass einen Stadionbesucher Rechtsfolgen aus einem verbandsrechtlichen
Schiedsverfahren treffen, auf welches dieser keinerlei
Einwirkungsmöglichkeit hat, war in der Vergangenheit nicht nur von ProFans
kritisiert worden.Der Fokus des Urteils des OLG Köln lag nun darin, zu entscheiden „welcher
Anteil der Verbandstrafe auf das Verhalten des Beklagten zurückzuführen
war. Der Verein war nicht nur wegen des Böllerwurfes, sondern auch wegen
drei weiterer Vorfälle, an denen der Fan nicht beteiligt war, mit einer
Strafe belegt worden.[…]
Der 7. Zivilsenat entschied, dass der Beklagte den prozentualen Anteil
bezahlen muss, der sich auf die Summe der Einzelstrafen bezieht. […] Das
Verhältnis der jeweiligen Einzelstrafe zur Summe der Einzelstrafen sei
dagegen eine verlässliche Bemessungsgrundlage, bei der Änderungen der
Gesamtstrafe stets verhältnismäßig weitergegeben werden könnten.“, so heißt
es in der offiziellen Pressemitteilung des OLG.Den Fan treffen somit enorme Kosten, auf dessen Entstehung er allerdings
entgegen aller rechtsstaatlichen Prinzipien keinen Einfluss hat.Das unabhängige Bündnis ProFans fordert daher erneut den DFB auf, seine
Gerichtsbarkeit transparenter und nach geltenden rechtsstaatlichen
Prinzipien zu gestalten.Dem 1. FC Köln, der bereits Revision gegen das Urteil des OLG eingelegt
hat, weil er weitere 10.000€ von dem einzelnen Fan bekommen möchte, legen
wir einen fanfreundlicheren Umgang mit seiner Anhängerschaft ans Herz und –
soweit es uns zusteht – appellieren wir an den nun erneut entscheidenden
Bundesgerichtshof, die Bemessungsgrundlage für die Umlage nicht von
Umständen abhängig zu machen, für die der einzelne Beklagte nichts kann.ProFans im März 2017
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FKO Busfahrt nach Hamburg
Liebe FKO Mitglieder, liebe Herthaner,
für die Fahrt zum Auswärtsspiel in Hamburg wollen wir eine Busfahrt anbieten. Der Fahrpreis beträgt 25 Euro für Mitglieder des FKO und 5 Euro zusätzlich für Nichtmitglieder. Stehplatzkarten kosten 17 Euro, ermäßigte sind leider nicht vorhanden. Nichtmitglieder haben leider keinen festen Anspruch auf eine Karte, bekommen aber eine, sofern genügend Karten vorhanden sind.
Anmelden könnt ihr euch für die Fahrt ab sofort per PN im Forum oder unter auswaertsfahrt@foerderkreis-ostkurve.de per E-Mail. Bitte gebt die vollen Namen aller Mitfahrer und einen eventuellen Kartenwunsch für den Stehplatzbereich des Gästeblocks an. Beachtet bitte, das Anmeldungen verbindlich sind und der Fahrpreis (zzgl. Karte, falls gewünscht) im Voraus zu bezahlen sind. Die Bezahlung muss bis spätestens 01.03.2017 auf folgendem Konto eingegangen sein:Förderkreis Ostkurve e.V.
Kontonummer: 71298105
BLZ 10010010
IBAN: DE36100100100071298105oder beim Heimspiel gegen Frankfurt am Fanwagen bar bezahlt werden.
Auch wenn Anmeldungen verbindlich sind und es keinen Anspruch auf Erstattung des Fahrpreises bei Nichtantritt gibt, weisen wir euch darauf hin, dass es erfreulich wäre, wenn ihr uns absagt, falls es dazu kommen muss. In diesem Falle können wir versuchen einen Ersatz für euch zu finden (eventuell gibt es eine Warteliste) und euch dann auch den Fahrpreis zu erstatten. Leider können wir dafür nicht garantieren, wir werden uns in solchen Ausnahmefällen jedoch alle Mühe geben. Solltet ihr kurzfristig (am Abfahrtstag) verhindert sein, meldet euch möglichst unter bei unserer Busbetreuung unter der Nummer:
01520 7466178
Dies verhindert lange Wartezeiten an der Abfahrt. Die Telefonnummer ist 30 Minuten vor Abfahrt bis 30 Minuten nach Ankunft in Berlin zu erreichen.
Mitfahrer unter 18 Jahren müssen vor Antritt der Fahrt (möglichst beim vorhergehenden Heimspiel am Fanwagen) eine Einverständniserklärung der Eltern bzw. Erziehungsberechtigten erbringen. Die Vordrucke dafür findet ihr im Forum (Mitfahrzentrale) oder bekommt ihn auf Nachfrage via oben genannter E-Mail Adresse. Sollte bei Abfahrt keine Einverständniserklärung vorliegen, kann der bezahlte Fahrpreis nicht erstattet werden. Also versichert euch vor der Anmeldung am besten, ob ihr die Erlaubnis bekommt.
Des Weiteren gelten bei uns, wie auch überall sonst, die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes, was den Verzehr von Alkohol angeht. Zusätzlich erinnern wir daran, dass auch sonst alle gesetzlichen Bestimmungen (z.B. bzgl. Drogen und Vandalismus) in unseren Bussen gelten.
Zudem gibt es ein paar wenige Gebote und Regeln, an die sich alle während der Fahrt halten müssen:
– Den Anweisungen der Busbetreuer ist in jedem Fall Folge zu leisten
– Die Toilette ist lediglich für Notfälle, es wird ca. alle 2 Stunden gehalten
– Die Toilette ist sauber zu hinterlassen
– Generell ist der Bus sauber zu hinterlassen
– Müll gehört in die bereitgestellten Tüten
– Jeder ist für die Sauberkeit an seinem Platz verantwortlich; beim Aussteigen bei Rückankunft in Berlin ist der Platz zu kontrollieren
– Kleber und Schmierereien im Bus sind ein absolutes Tabu
– Für Schäden durch Vandalismus haftet der Verursacher selbst
– Alkoholkonsum darf keinen negativen Einfluss auf das Verhalten gegenüber anderen Personen haben
– Die Länge der angesagten Pausenzeit sollte nicht überschritten werden, damit der das Ziel pünktlich erreicht werden kann- bitte bedenkt auch, dass Busfahrer gewisse Lenkzeiten einzuhalten haben
– Sollte jemand durch brechen der Regeln auffallen, ist das Betreuerteam zu Ermahnungen und auch zum Ausschluss von der Fahrt ermächtigtGibt es unterwegs Probleme oder Fragen, könnt ihr euch immer an das Betreuerteam wenden.
Rucksäcke und Taschen können während des Spiels im Bus gelassen werden, Haftung dafür können wir jedoch nicht übernehmen.Ob es Getränke/ Essen an Bord geben wird, erfahrt hier vor der Fahrt noch hier.
Sobald die Abfahrtzeit feststeht, wird auch diese hier veröffentlicht.Sollte es noch Fragen geben, könnt ihr diese gern per E-Mail oder im Forum stellen, wir geben uns Mühe, schnellstmöglich zu antworten.
Wir freuen uns über eure Anmeldungen!
