Kategorie: Aktuell

  • Tradition bewahren – Olympiastadion für immer

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    Die Ringe bleiben – und das ist auch gut so!

    Seit Jahren kommt, in unregelmäßigen Abständen, immer wieder die Diskussion auf, ob man die Namensrechte am Olympiastadion Berlin verkaufen sollte.
    Meist geschieht dies, wenn sich neue Haushaltslöcher im Verein oder in der Senatskasse von Berlin auftun.

    Uns als Förderkreis Ostkurve e.V. ist es ein Anliegen, den Namen „Olympiastadion Berlin“ zu bewahren und zu verteidigen, da dieser Name untrennbar ist, mit der Geschichte und der Tradition von Hertha BSC.

    Aus diesem Grund, verfassten wir mit der Unterstützung einiger Mitglieder der SPD Berlin, die wir für unsere Ansichten und Vorstellungen begeistern konnten, einen Antrag (Antragstext siehe unten), der den Verkauf der Namensrechte verhindern sollte.

    Am vergangenen Samstag, wurde dieser Antrag mit großer Mehrheit vom Landesparteitag der Berliner SPD angenommen und gehört nun zur Beschlussfassung der Partei.

    Wir danken allen Beteiligten für Ihre Unterstützung und würden uns freuen sie als bald im Olympiastadion Berlin begrüßen zu dürfen.

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    Förderkreis Ostkurve e.V.
    Tradition bewahren – Olympiastadion für immer

    Der Senat von Berlin wird aufgefordert, sich zu verpflichten, auf einen Verkauf der Namensrechte für das Berliner Olympiastadion, gegenwärtig und zukünftig, zu verzichten.

    Begründung:

    Das Berliner Olympiastadion gehört zu den wichtigsten Wahrzeichen von Berlin.

    Mit dem Berliner Olympiastadion verbinden viele Menschen auf der Welt, und das nicht erst seit der Fußball-Weltmeisterschaft im vergangenen Jahr, eine einmalige Atmosphäre und herausragende Stimmung. So ist das Berliner Olympiastadion mehr als nur ein Veranstaltungsort für die Heimspiele des Fußball-Bundesligisten Hertha BSC, für das alljährliche DFB-Pokalendspiel oder für Großveranstaltungen wie z.B. Konzerte und Showevents. Dieses geschichtsträchtige Bauwerk, das als Resultat des langwierigen und kostspieligen Umbaus neuerdings als Sportstätte mit einer ästhetischen Verbindung von Klassik und Moderne besticht, zieht Touristen, Stadion- und an der Historie Deutschlands interessierte Menschen aus aller Welt nach Berlin. Eine Umbenennung würde eine lange und erfolgreiche Stadiontradition in Berlin vernichten. Zudem wird sich wohl kaum ein Besucher für die Geschichte und die Tradition einer Arena interessieren, die den Namen eines globalen Großkonzerns trägt.
    Hinzu kommt, dass ein Verkauf der Namensrechte auch das sichere Aus für eine mögliche, spätere Olympiabewerbung Berlins bedeuten würde. Das Internationale Olympische Komitee (IOC) hat bereits des Öfteren vor einem Verkauf der Namensrechte gewarnt, da somit eine Bewerbung für die Olympischen Spiele hinfällig werden würde. Berlin hätte somit auf lange Zeit die Chance verloren, noch einmal die Olympischen Spiele ausrichten zu dürfen.
    Darüber hinaus würde eine Ersetzung der Olympischen Ringe am Osteingang des Stadions durch ein Firmenlogo diesem geschichtsträchtigen Ort nicht mehr gerecht werden.
    Der Senat sollte sich dieser Verantwortung bewusst sein und nicht dem Ruf des schnellen Geldes folgen. Das Olympiastadion Berlin, ist eines der wenigen Stadien in Deutschland, das noch seinen ursprünglichen Namen trägt. Diesen gilt es zu erhalten.

  • 4.Fanszene-Treffen

    Es war wieder soweit, der Förderkreis Ostkurve lud zum mittlerweile 4. Treffen am 17.11.07 ein. Die Resonanz und das Interesse waren diesmal jedoch besonders groß, sodass viele Besucher, die nicht nur aus FKO-Mitgliedern, sondern auch aus unorganisierten Fans, bekannten Ordnern aus der Kurve, der Fanbetreuung und dem Fanprojekt bestand, trotz zusätzlich bereitgestellter Bänke stehen mussten. Dies lag vor allem an den angekündigten Themen.

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    Diskussionsabend mit 140 Fans der aktiven Hertha-Szene

    Zu Beginn wurde kurz über die Mitgliederstruktur informiert. Der erste heiße Themenpunkt umfasste jedoch die anschließende Zusammenfassung des Gesprächs mit einem Anwalt, welcher sich auf Vorfälle in Zusammenhang mit Fußball spezialisiert hat. Dieser informierte bereits am Donnerstag, den 15.11.07, betroffene Fans des Polizeieinsatzes am Hamburger Hauptbahnhof über Ihre Rechte, mögliche Vorgehensweisen bei Körperverletzungen und den allgemeinen Umgang mit der Polizei. Wir verweisen an dieser Stelle auf unsere Veröffentlichung vom 19.11.07. Außerdem versprach die Fanbetreuung, dass sich der Verein noch im Laufe dieser Woche zu den Ereignissen in Hamburg positionieren wird.fantr4_04.jpg

    Ein weiterer Punkt war die geplante Demo gegen Repression im Vorfeld des Spiels Karlsruher SC gegen Hertha BSC. Sowohl Ablauf als auch Intention wurde noch einmal näher erläutert. Da die Demo nicht über einen Fanclub sondern über eine Privatperson angemeldet wurde, wurden alle Teilnehmer gebeten, wenig oder möglichst nichts bei der Anfahrt zu trinken, um nicht das typische Klischee eines Fußballfans zu erfüllen und um bei besonderen Vorfällen nicht den Veranstalter in Verruf zu bringen.

    Die Harlekins begannen im Anschluss die Diskussion über die aktuelle Situation in der Ostkurve mit einer ausführlichen Stellungnahme. Es wurde darauf hingewiesen, dass die Gruppen keinen Boykott veranstalten, sondern dass es ein Zeichen der Resignation ist, wobei die Stadionverbote von Stuttgart-Spiel nur der letzte Punkt einer langen Liste von Streitpunkten mit dem Verein waren. Auch die anderen Gruppen äußerten ihre Beweggründe, die Kurve zu verlassen und bis mindestens März die Spiele im Oberring zu verfolgen. Eine Rückkehr würde auf jeden Fall angestrebt werden, jedoch nur, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt werden sollten. Dazu gehört, dass alle Stadionverbote vom Stuttgartspiel nach einem halben Jahr auslaufen, was von der Fanbetreuung mit dem Duisburgspiel als Termin bestätigt wurde, und eine Änderung bei der Vergabe von Stadionverboten.

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    Die zweite Forderung führte zu einem interessanten Gespräch mit der anwesenden Fanbetreuung, die bestätigen konnte, dass der Verein bereits eine Reform bei der Vergabe von Stadionverboten beschlossen hat, in der viele Forderungen der Fanszene Einzug fanden, man über einige strittige Punkte jedoch zumindest nochmals miteinander reden möchte. Die genannte Reform tritt laut Donato bereits ab dem Leverkusen-Spiel in Kraft. Eine der wichtigsten Änderungen wird es bei den Anhörungen geben. Diese finden dann sowohl für die eigenen als auch für die Gästefans vor der eventuellen Aussprache eines Stadionverbotes statt, d.h. dass jedem Fan im Vorfeld die Möglichkeit gegeben wird, sich zum entsprechenden Ereignis zu äußern und die Umstände aus seiner Sicht zu schildern.

    In welchem Umfang sich diese Tatsache jedoch wirklich strafmildernd auswirkt, bleibt abzuwarten. Jedoch wurde damit ein erster wichtiger Schritt getan. Außerdem wird für die gesamte Liga die Länge der Stadionverbote neu geregelt. So wird es bei schwerwiegenden Fällen ein Verbot von 3 Jahren, bei minderschweren Fällen ein Jahr geben.
    Nach der folgenden wohlverdienten Pause stellte sich das noch Fanprojekt vor, das den Anwesenden seine Arbeit und Aufgaben erklärte. Desweiteren wurde noch über einen geplanten Maltag für Doppelhalter und Fahnen informiert.
    Nach dem offiziellen Teil lies man das Treffen mit dem Spiel Schottland gegen Italien ausklingen.
    Wir bedanken und nochmals für das große Interesse, das zeigt, dass das Fanszene-Treffen des FKO inzwischen sehr gut angenommen wurde und freuen uns bereits auf das nächste Treffen.

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    Förderkreis Ostkurve e.V.

  • Zusammenfassung der Info-Veranstaltung vom 15.11. mit einem erfahrenen Rechtsbeistand

    Zwei Tage vor dem großen geplanten Fantreffen, organisierten wir in Zusammenarbeit mit dem Fanprojekt Berlin an gleicher Stelle einen Themenabend mit betroffenen Fanclubvertretern und einem erfahrenen Rechtsanwalt mit Tätigkeitsschwerpunkt Sportrecht um die Vorfälle von Hamburg juristisch zu durchleuchten, aber auch um für zukünftige Vorfälle Informationen zu erhalten wie man sich verhalten und besser schützen kann.

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    Fanclubvertreter hören interessiert den Ausführungen des RA zu

    Im Folgenden möchten wir die Ergebnisse der dreistündigen Diskussionsrunde zur besseren Übersicht und allgemeinen Verständnis aufschlüsseln in drei Bereiche. Die der Geschädigten, der Beschuldigten und weitere Hinweise finden sich unter Allgemeines.

    Geschädigter:

    • formal juristisch gesehen ist ein Geschädigter Zeuge
    • in jedem Fall eine Strafanzeige erstatten, auch wenn der handelnde Polizeibeamte nicht ermittelt werden kann –> Anzeige gegen unbekannt, damit der Staatsapparat überhaupt ins Rollen kommt
    • bei Verletzungen in jedem Fall einen Arzt aufsuchen, damit in einem möglichen späteren Verfahren diese dokumentiert sind und als Beweismittel dienen können
    • keine Anzeige = keine Ermittlungen
    • Schadensersatzansprüche geltend machen: Identifizierung ist nicht nötig, es genügt, wenn man beweisen kann, das der Schaden durch das Handeln eines Polizeibeamten entstanden ist.
    • mögliche Schäden: Verletzungen, kaputte oder blutverschmierte Kleidung, Verdientsausfall durch z.B. Krankenhausaufenthalt, Kartenpreiserstattung bei Spielversäumnis, Fahrkostenrückerstattung, etc..
    • Dienstaufsichtsbeschwerde: gering erfolgreich, da hierfür die Identifizierung des Beamten notwendig ist
    • Dem Truppenführer der handelnden Hundertschaft muss auch nachgewiesen werden, dass Fehlverhalten vorliegt –> schwierig, da Beweise meist fehlen
    • AUFRUF: Wer hat noch am S-Bahn-Steig Hamburg Hauptbahnhof den BGS-Zivilbeamten angesprochen, damit er einschreitet und willkürliche Gewalt unterbindet und wurde abgewiesen?
    • Anzeige wegen unterlassener Hilfeleistung im Amt möglich!!!
    • Vorteil: BGS-Zivilbeamte leicht zu identifizieren, je mehr Leuten dies auch passiert ist, desto glaubwürdiger sind wir!
    • bei Zeugenaussage unbedingt immer die Wahrheit sagen und nichts erfinden oder berichten, was man selbst nur über hören-sagen wahrgenommen hat
    • aus Solidarität nichts überspitzen, da man dadurch selbst wegen uneidlicher Falschaussage Strafanzeige bekommen kann –> RA hatte aktuell drei solcher Fälle gehabt
    • wenn einem Fragen gestellt werden, zu denen man nichts sagen möchte, muss man dies auch nicht tun
    • wenn Aussage fertig ist, unbedingt sorgfältig durchlesen und auf Formulierungen des Beamten achten, notfalls durchstreichen und verbessern, wie man es wirklich meint, erst dann unterschreiben
    • auch wenn man die stets kostenlose Anzeige zurückzieht, wird der Sachverhalt weiter verfolgt

    Beschuldigter:

    • Strafprozessordnung sieht nicht vor, dass man benachrichtigt werden muss, wenn gegen einen ermittelt wird
    • Vorladung der Polizei muss nie nachgekommen werden
    • Pflicht hingegen bei Vorladungen der Staatsanwaltschaft oder des Gerichtes
    • daher sollte man nichts zum Tatvorwurf bei der Polizei sagen, lediglich Name und Anschrift nennen, da sonst gegen einen erkennungsdienstlich vorgegangen werden kann
    • Aussage kann immer gegen einen verwendet werden, daher Rechtsanwalt nehmen, weil dieser Akteneinsicht beim Gericht beantragen kann und die Originalakte dann zugeschickt bekommt, als Privatperson hat man keine Chance der Akteneinsicht
      zur Akte gehören auch potentielle Foto- und Videoaufnahmen
    • wenn man Entlastungszeugen hat, diese angeben, sollten aber am besten nicht bei der Polizei aussagen, da der RA hier nicht mitbekommt, was gesprochen wird
    • Zeugen erst vor Gericht aussagen lassen, weil der RA ihnen dann auch Fragen stellen kann, die zur Entlastung des Beschuldigten helfen können
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    RA gibt Auskunft

    Allgemeines:

    • Macht von allen Vorkomnissen zeitnah Gedächtnisprotokolle, schreibt alles schnellstmöglich auf auch wenn es euch auf den ersten Blick unwichtig erscheint. Nicht glauben sich alles merken zu können, das Gehirn vergisst 😉
    • Datenanfrage beim Polizeipräsidenten von Berlin machen, da Auskunft gegeben werden muss
    • wenn keine Auskunft gegeben wird, an den Datenschutzbeauftragten von Berlin wenden
    • viele Daten sind nicht rechtens; z.B. Vermerke bei welchen Spielen die Person anwesend war, aber überhaupt nichts vorgefallen ist –> Löschung beantragen
    • Beamte in Berlin sind nicht verpflichtet ihre Dienstnummer oder ihren Namen offen zu tragen, müssen auf Nachfrage aber ihre Dienstnummer herausgeben
    • wenn die Dienstnummer nicht genannt wird, versuchen sich den jeweiligen Beamten zu merken, um ihn später identifizieren zu können. Merkt euch Einzelheiten, individuelle Merkmale, weist wenn möglich andere darauf hin (Zeugen)!
    • Zustellung von Aufenthaltsverbotsverfügungen oder Meldeauflagen werden zu 95% persönlich durch die EGH übergeben
    • wenn man vermutet oben genannten Unterlagen erhalten zu können, Tür nicht öffnen
    • am Rande eines Spiels nicht auf Gespräche mit der EGH einlassen, auch wenn sie vertraulich auftreten, da sie sich jede noch so kleinste Information notieren werden, was dazu führen kann, dass diese Informationen später gegen einen oder Dritte zum Nachteil benutzt werden könnten
    • Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte: zur Zeit beliebteste Begründung der Polizei, da das Spektrum immer größer wird
    • Beispiele: Anweisung, dass man zurückgehen soll, dann aber zwei Schritte vor macht –> Widerstand
    • Bei Festnahme leichtes Fuchteln mit den Armen –> Widerstand

    Auf Wunsch vermitteln wir den Kontakt zu diesem Rechtsanwalt (Kanzlei in Berlin, vertritt vorrangig Fußballfans aus dem Berliner Raum, bekanntester Fall „Jeton“). Wendet euch am besten an einen Vertreter des FKO am Fanstand oder schreibt an info@foerderkreis-ostkurve.de. Ist auswärts die Not bereits groß, ebenfalls versuchen mit uns Kontakt aufzunehmen!

    Vorstand Förderkreis Osturve e.V.