Berlin, den 14.03.2017
Das unabhängige Bündnis ProFans übt scharfe Kritik am Urteil des OLG Köln
vom 09.03.2017. Dieses entschied, dass ein Fan des 1. FC Köln aufgrund
eines Böllerwurfs eine Strafe von 20.340€ an seinen Verein zu zahlen habe.
Diesem Urteil war eines des BGH vom 22. September 2016 voraus gegangen, bei
dem die Umlage einer Verbandsstrafe des DFB-Schiedsgerichts auf einen Fan
beschlossen wurde. Lediglich über die Höhe der Umlage hatte das OLG am
vergangenen Donnerstag zu entscheiden.
„Die dabei angewendete Handhabe des stillschweigenden Unterwerfens unter
das Verbandsrechts des DFB ist konstruiert. Der Betroffene ist einer
Doppelbestrafung ausgeliefert, da seine Vergehen ja in erster Linie im
Rahmen der ordentlichen Gerichtsbarkeit geahndet werden sollten.“
kritisiert ProFans-Sprecher Stephan Schell.
ProFans-Sprecherin Gloria Holborn ergänzt: “Für das größte Unverständnis
sorgt jedoch die Tatsache, dass im Rahmen der Schiedsgerichtsbarkeit des
DFB dem Beschuldigten keine Möglichkeit eingeräumt wird, sich zu den
Vorfällen zu äußern, wie es sein verfassungsmäßiges Recht im ordentlichen
Prozess ist. Außerdem sind die Verbandsstrafen des DFB in ihrer Höhe
willkürlich, nicht nachvollziehbar und hängen beispielsweise von der
wirtschaftlichen Situation und Straffälligkeit der Vereine ab, wobei
letzteres ja wiederum auf dem Fehlverhalten anderer beruht.“
Dass einen Stadionbesucher Rechtsfolgen aus einem verbandsrechtlichen
Schiedsverfahren treffen, auf welches dieser keinerlei
Einwirkungsmöglichkeit hat, war in der Vergangenheit nicht nur von ProFans
kritisiert worden.
Der Fokus des Urteils des OLG Köln lag nun darin, zu entscheiden „welcher
Anteil der Verbandstrafe auf das Verhalten des Beklagten zurückzuführen
war. Der Verein war nicht nur wegen des Böllerwurfes, sondern auch wegen
drei weiterer Vorfälle, an denen der Fan nicht beteiligt war, mit einer
Strafe belegt worden.[…]
Der 7. Zivilsenat entschied, dass der Beklagte den prozentualen Anteil
bezahlen muss, der sich auf die Summe der Einzelstrafen bezieht. […] Das
Verhältnis der jeweiligen Einzelstrafe zur Summe der Einzelstrafen sei
dagegen eine verlässliche Bemessungsgrundlage, bei der Änderungen der
Gesamtstrafe stets verhältnismäßig weitergegeben werden könnten.“, so heißt
es in der offiziellen Pressemitteilung des OLG.
Den Fan treffen somit enorme Kosten, auf dessen Entstehung er allerdings
entgegen aller rechtsstaatlichen Prinzipien keinen Einfluss hat.
Das unabhängige Bündnis ProFans fordert daher erneut den DFB auf, seine
Gerichtsbarkeit transparenter und nach geltenden rechtsstaatlichen
Prinzipien zu gestalten.
Dem 1. FC Köln, der bereits Revision gegen das Urteil des OLG eingelegt
hat, weil er weitere 10.000€ von dem einzelnen Fan bekommen möchte, legen
wir einen fanfreundlicheren Umgang mit seiner Anhängerschaft ans Herz und –
soweit es uns zusteht – appellieren wir an den nun erneut entscheidenden
Bundesgerichtshof, die Bemessungsgrundlage für die Umlage nicht von
Umständen abhängig zu machen, für die der einzelne Beklagte nichts kann.
ProFans im März 2017
