Schlagwort: Dortmund

  • Pressemitteilung: Nächster Freispruch für Herthafan am Amtsgericht Dortmund – Ermittlungsergebnisse nicht ausreichend

    Pressemitteilung: Nächster Freispruch für Herthafan am Amtsgericht Dortmund – Ermittlungsergebnisse nicht ausreichend

    Die gegen einen Freispruch von Anfang Januar eingelegte Berufung, wurde gestern durch die Staatsanwaltschaft zurückgezogen. Somit ist der Herthafan, der im Zusammenhang mit den Ereignissen beim letzten Gastspiel im Westfalenstadion (Richtigstellung vom 28.10.2018) unter anderem wegen gefährlicher Körperverletzung angeklagt war, rechtskräftig vom Amtsgericht Dortmund freigesprochen.

    Dazu erklärt die Fanhilfe Hertha BSC:

    „Der nächste rechtskräftige Freispruch für einen Herthaner, welcher mit Unterstützung der Fanhilfe erreicht wurde, lässt uns hoffnungsvoll auf die kommenden Monate blicken. Denn augenscheinlich folgen auch die Gerichte nicht blind den, von uns schon mehrfach kritisierten, Ermittlungen von Polizei und Staatsanwaltschaft. Wir gehen davon aus, dass dies nicht der letzte Freispruch gewesen sein wird!“

    Die Rechtsanwältin der Fanhilfe, Gloria Holborn, kommentiert die Entscheidung im Verfahren gegen ihren Mandanten wiefolgt: „Das Gericht stellte eindeutig klar, dass ein einheitlich getragener Pullover, sogar in Verbindung mit weiteren Indizien, allein kein Grund für eine Verurteilung sein darf! Das nun auch die Staatsanwaltschaft ihren Einspruch gegen dieses Urteil zurückgezogen hat, ist nur folgerichtig. Die nicht unerheblichen Verfahrenskosten trägt die Staatskasse.“

    Schon seit Beginn der Ermittlungen im Oktober 2018 hat sich die Fanhilfe Hertha BSC in teilweiser Zusammenarbeit mit der Fanhilfe von Borussia Dortmund, kritisch zu den Vorgehensweisen der Beamten am und im Nachgang des Spieltages geäußert (Gemeinsame Pressemitteilung vom 27.10.2018).

  • Pressemitteilung: Ermittlungsfehler häufen sich – Verwechslung sorgt für Freispruch

    Pressemitteilung: Ermittlungsfehler häufen sich – Verwechslung sorgt für Freispruch

    Ein KSC-Fan, der sich laut Ermittlungsbehörden an den Ereignissen beim letzten Gastspiel der Hertha am 27.10.2018 im Westfalenstadion beteiligt haben soll, wurde heute richtigerweise freigesprochen. Denn in Dortmund war er gar nicht.

    Dazu erklären gemeinsam die Fanhilfe Karlsruhe und die Fanhilfe Hertha B.S.C.:

    „Die bisherigen Ermittlungen zu den Geschehnissen an diesem Tag, haben schon für reichlich Kopfschütteln gesorgt. Das nun aber eine Person aufgrund einer Verwechslung vor Gericht erscheinen musste und sie der gesuchten Person nicht einmal annähernd ähnlich sieht, ist eine neue Dimension von fehlerhafter Polizeiarbeit.

    Anhand von Bildern des besagten Tages und durch Zeugenaussagen wurde belegt, dass der Angeklagte zeitgleich das Auswärtsspiel des KSC im 600km entfernten Unterhaching besuchte. Dies wurde durch die anwaltliche Vertretung dem Gericht bereits im Vorfeld der Hauptverhandlung mitgeteilt. Warum das Verfahren trotzdem stattfinden musste, ist aus unserer Sicht völlig unverständlich. Die vermeidbaren Verfahrenskosten muss nun der Steuerzahler tragen.

    Selbst die Stadionverbotskommission des BVB erkannte, dass der KSC-Fan nicht in Dortmund gewesen sein konnte und sprach das beantragte Stadionverbot nicht aus.

    Dieser Fall reiht sich ein in eine Vielzahl von Ermittlungsfehlern. Bei der utopischen Größe des Beschuldigtenkreises gehen wir fest davon aus, dass dies nicht der letzte Freispruch gewesen sein wird!“

  • Knochenbruch durch Polizeiknüppel bleibt legal

    Knochenbruch durch Polizeiknüppel bleibt legal

    Nach Einlegung einer Beschwerde zur Einstellung von Ermittlungen gegen Polizisten (siehe PM vom 05.06.19), wird auch die Generalstaatsanwaltschaft in Hamm diese nicht weiter verfolgen.

    Dazu erklärt die Fanhilfe Hertha B.S.C.:

    „Die Generalstaatsanwaltschaft in Hamm macht sich zum willfährigen Erfüllungsgehilfen von prügelnden Polizisten und einem hetzenden Innenminister. Auch hier wird auf eine detaillierte Anzeige mit allgemeinen Anmerkungen, die keinerlei Bezug zu dem konkreten Fall besitzen, geantwortet. Eine Auseinandersetzung mit den erhobenen Vorwürfen hat wieder nicht stattgefunden. Diese Arbeitsweise lässt tief blicken und reiht sich nahtlos ein in die zahlreichen Fälle von Tolerierung massiver Polizeigewalt in ganz Deutschland.

    Durch diese Vorgänge bestätigen sich unsere schlimmsten Befürchtungen, dass die Aufarbeitung der Geschehnisse vom 27.10.18 durch die Ermittlungsbehörden völlig einseitig geführt wird: Zahlreichen Strafbefehlen, Klageerhebungen und willkürlichen Stadionverboten stehen, trotz eindeutiger Beweislage, eingestellte Ermittlungsverfahren gegen prügelnde Polizisten gegenüber.

    Für dieses schwere Versagen des Rechtsstaats tragen all jene die Verantwortung, die immer noch gegen die Kennzeichnungspflicht für Polizisten, sowie unabhängige Kontroll- und Ermittlungseinrichtungen hetzen. Die daraus bei vielen Personen entstehende Ablehnung staatlicher Institutionen wird dabei wissentlich in Kauf genommen.“