Kategorie: Profans

  • ProFans Hertha BSC hinterfragt unverhältnismäßigen Polizeieinsatz

    Pressemitteilung ProFans vor Ort – 20. Februar 2018

    Am 17.02.2018 kam es in Halle zu der Begegnung zwischen dem heimischen Halleschen FC und dem Karlsruher SC im Rahmen eines Pflichtspiels der 3. Liga. Dieses Spiel nahmen rund 200 Herthaner zum Anlass, gemeinsam mit der Regionalbahn in Richtung Sachsen-Anhalt zu reisen, um die befreundeten Fans des KSC zu unterstützen. Bereits am Hauptbahnhof in Berlin wurden diese von sechs bekannten Zivilpolizisten, sowie einigen Bereitschaftspolizisten in Empfang genommen und begleitet. Das Auftreten letzterer war dabei geprägt von Überheblichkeit und Provokationen, auf welche die Fans in weiser Voraussicht nicht eingingen.

    Am Hauptbahnhof in Halle traute man jedoch seinen Augen nicht, denn dieser glich, aufgrund seiner hermetischen Abriegelung, eher dem Veranstaltungsort des G-20 Gipfels als einem Bahnhof. Auf dem Weg zum Stadion wurden die Herthaner dann durch ein enormes Polizeiaufgebot, sowie durch zwei Wasserwerfer und einen Polizeihubschrauber begleitet. Am Stadion angekommen begrüßte sie sogar ein dritter Wasserwerfer. Mindestens eines dieser Geräte wurde sogar aus dem benachbarten Thüringen herangekarrt. Ausschreitungen gab es bis zu diesem Zeitpunkt, sowie generell an diesem Tag, überhaupt keine.

    ProFans Hertha BSC kritisiert diesen maßlos überzogenen Polizeieinsatz. Es ist für uns unerklärlich, warum in manchen Bundesländern allein die Ankündigung zu einem Spiel anzureisen ein derartiges Aufgebot an Polizeikräften und –gerät nach sich zieht. Diese Taktik der pauschalen Kriminalisierung von Fußballfans ist in einem Rechtsstaat mindestens fragwürdig. Hierbei ist zu betonen, dass es weder auf der Anreise, noch in den letzten Jahren zu irgendwelchen Problemen zwischen Hallensern und Herthanern gekommen ist, die ein derartiges Aufgebot auch nur im Entferntesten rechtfertigen könnten.

    Immer wenn es passt (und auch meistens, wenn nicht) echauffieren sich die Vertreter der Polizeigewerkschaften über eine zu hohe Belastung ihrer Kräfte. Am 17.02.2018 wurde ein weiteres Beispiel dafür gegeben, dass dieses Problem hausgemacht ist und nichts mit einer angeblich zunehmenden Kriminalität zu tun hat. Der zurückliegende Samstag beweist eher das Gegenteil. Bei dieser Bewertung ist zusätzlich auch die unglaubliche Verschwendung von Steuergeldern in den Blick zu nehmen, denn neben den zu bezahlenden Einsatzstunden fallen auch für den Einsatz von insgesamt drei Wasserwerfern und einem Hubschrauber enorme Kosten an. Diese Kosten werden dann in der Öffentlichkeit den Fußballfans zugeschrieben, was zu einer weiteren Stigmatisierung führt.

    ProFans Hertha BSC fordert, dass dieser Einsatz umfassend aufgeklärt wird, sowie dass die angefallenen Kosten offengelegt werden. Darüber hinaus fordern wir ein radikales Umdenken bei den zuständigen Behörden. Fußballfans dürfen nicht ausschließlich als Sicherheitsrisiko wahrgenommen und so behandelt werden. Dadurch gewinnt am Ende keiner.

    ProFans Hertha BSC, im Februar 2018

  • Einheitliches Statement

    Das Jahr 2017 neigt sich dem Ende entgegen. Eine Zeit geprägt von besonderen Protesten und Ereignissen von der 1. bis zur 5. Liga. Die Proteste richteten sich in erster Linie gegen die sich zuspitzende Entfremdung der Verbände, allen voran DFB und DFL, von der Basis des Fußballs – uns Fans. Betrachtet man die sechs Aktionsspieltage in ihrer Themenbreite und Geschlossenheit, wird jedem, der sich nur ein bisschen mit Fußball beschäftigt und regelmäßig Spiele seines Vereines live verfolgt, bewusst: wir befinden uns in einer Phase der Veränderung.

    Der Fußball in Deutschland mit seiner einzigartigen Fanlandschaft, seinen unzähligen Fanszenen, seinen „immer vollen“ Stadien, steht an einer roten Linie.

    Die Fans haben den Fußball in Deutschland zu dem gemacht für was er heute bekannt ist und welchen Namen er auf der ganzen Welt besitzt. Im Gegenzug gibt es leider unzählige Beispiele dafür, was den Fans in den letzten Jahren als Rucksack mitgegeben wurde, nur damit die Spirale des Profits immer weiter nach oben gedreht werden konnte. Die Aktionsspieltage seit dem 18.08.2017 haben klar gezeigt, dass nicht nur die Ultras oder „Hardliner“ die Nase voll davon haben, Jahr für Jahr neue Schikanen ertragen zu müssen, nur um ihren Verein zu den Spielen zu begleiten zu können.

    Nicht erst seit dem Standpunktgespräch beim DFB am 09.11.2017 in Frankfurt ist uns bewusst, dass man den Fußball wohl nicht von heute auf morgen allumfassend verändern wird. Wir sehen uns aber weiterhin in der Pflicht dafür zu kämpfen, dass die genannte „rote Linie“ nicht überschritten wird. Im Anschluss an das Gespräch haben wir daher Positionspapiere zu den drängendsten Problemen erarbeitet, die wiedergeben, was kurz- bis mittelfristig verändert werden muss.

    Diese Papiere haben wir den handelnden Personen des DFB und der DFL als Aufforderung mitgegeben und möchten sie nun auch Euch nicht vorenthalten:

    1. Kommerzialisierung
    2. Stadionverbote
    3. Sportgerichtsbarkeit
    4. Fanrechte
    5. Anstosszeiten

    Die nächsten Wochen werden zeigen, wie ernst wirklich eine Veränderung angestrebt wird und ob tatsächlich ein Umdenken stattfindet. Wir sind hochmotiviert, ausdauernd und haben noch so einige Ideen in petto. Wir sehen, hören, riechen, fühlen uns im Jahr 2018!

    Die Fanszenen Deutschlands

  • ProFans kritisiert das Urteil des OLG Köln vom 09.03.2017

    Berlin, den 14.03.2017

    Das unabhängige Bündnis ProFans übt scharfe Kritik am Urteil des OLG Köln
    vom 09.03.2017. Dieses entschied, dass ein Fan des 1. FC Köln aufgrund
    eines Böllerwurfs eine Strafe von 20.340€ an seinen Verein zu zahlen habe.
    Diesem Urteil war eines des BGH vom 22. September 2016 voraus gegangen, bei
    dem die Umlage einer Verbandsstrafe des DFB-Schiedsgerichts auf einen Fan
    beschlossen wurde. Lediglich über die Höhe der Umlage hatte das OLG am
    vergangenen Donnerstag zu entscheiden.
    „Die dabei angewendete Handhabe des stillschweigenden Unterwerfens unter
    das Verbandsrechts des DFB ist konstruiert. Der Betroffene ist einer
    Doppelbestrafung ausgeliefert, da seine Vergehen ja in erster Linie im
    Rahmen der ordentlichen Gerichtsbarkeit geahndet werden sollten.“
    kritisiert ProFans-Sprecher Stephan Schell.

    ProFans-Sprecherin Gloria Holborn ergänzt: “Für das größte Unverständnis
    sorgt jedoch die Tatsache, dass im Rahmen der Schiedsgerichtsbarkeit des
    DFB dem Beschuldigten keine Möglichkeit eingeräumt wird, sich zu den
    Vorfällen zu äußern, wie es sein verfassungsmäßiges Recht im ordentlichen
    Prozess ist. Außerdem sind die Verbandsstrafen des DFB in ihrer Höhe
    willkürlich, nicht nachvollziehbar und hängen beispielsweise von der
    wirtschaftlichen Situation und Straffälligkeit der Vereine ab, wobei
    letzteres ja wiederum auf dem Fehlverhalten anderer beruht.“

    Dass einen Stadionbesucher Rechtsfolgen aus einem verbandsrechtlichen
    Schiedsverfahren treffen, auf welches dieser keinerlei
    Einwirkungsmöglichkeit hat, war in der Vergangenheit nicht nur von ProFans
    kritisiert worden.

    Der Fokus des Urteils des OLG Köln lag nun darin, zu entscheiden „welcher
    Anteil der Verbandstrafe auf das Verhalten des Beklagten zurückzuführen
    war. Der Verein war nicht nur wegen des Böllerwurfes, sondern auch wegen
    drei weiterer Vorfälle, an denen der Fan nicht beteiligt war, mit einer
    Strafe belegt worden.[…]
    Der 7. Zivilsenat entschied, dass der Beklagte den prozentualen Anteil
    bezahlen muss, der sich auf die Summe der Einzelstrafen bezieht. […] Das
    Verhältnis der jeweiligen Einzelstrafe zur Summe der Einzelstrafen sei
    dagegen eine verlässliche Bemessungsgrundlage, bei der Änderungen der
    Gesamtstrafe stets verhältnismäßig weitergegeben werden könnten.“, so heißt
    es in der offiziellen Pressemitteilung des OLG.

    Den Fan treffen somit enorme Kosten, auf dessen Entstehung er allerdings
    entgegen aller rechtsstaatlichen Prinzipien keinen Einfluss hat.

    Das unabhängige Bündnis ProFans fordert daher erneut den DFB auf, seine
    Gerichtsbarkeit transparenter und nach geltenden rechtsstaatlichen
    Prinzipien zu gestalten.

    Dem 1. FC Köln, der bereits Revision gegen das Urteil des OLG eingelegt
    hat, weil er weitere 10.000€ von dem einzelnen Fan bekommen möchte, legen
    wir einen fanfreundlicheren Umgang mit seiner Anhängerschaft ans Herz und –
    soweit es uns zusteht – appellieren wir an den nun erneut entscheidenden
    Bundesgerichtshof, die Bemessungsgrundlage für die Umlage nicht von
    Umständen abhängig zu machen, für die der einzelne Beklagte nichts kann.

    ProFans im März 2017