Kategorie: Aktuell

  • 14. Heimspiel der Saison 2016/17

    Liebe FKO-Mitglieder und Newsletter-Abonnenten,

    unsere schöne Heimserie ist leider am vergangen Wochenende gegen die TSG Hoffenheim gerissen. Trotz der 1:0-Führung durch Peter Pekarik ging das Spiel mit 1:3 an den Gegner verloren.

    Auch in der englischen Woche gab es in Gladbach – wie leider so häufig in dieser Saison – die nächste Auswärtsniederlage.

    Nichtsdestotrotz steht unsere Hertha auch dank einiger Patzer von Tabellennachbarn und Konkurrenten noch immer auf einem Platz, der für die Teilnahme an der Europa League in der kommenden Saison qualifiziert.

    So langsam wird es also ernst, noch 7 Spiele sind in der Liga zu gehen. Es bleibt zu hoffen, dass dem Team von Pal Dardai auf den letzten Metern nicht die Puste ausgeht und sie unseren Traum von Europa wahr werden lässt. Einen wichtigen Schritt kann dabei schon am kommenden Sonntag, dem 09. April 2017, um 15:30 Uhr im Heimspiel gegen den Tabellensechzehnten aus Augsburg gemacht werden.

    Lasst uns zusammen unsere Alte Dame zum 11. Heimsieg der Saison brüllen. Gemeinsam für Berlin, denn das ist unsere Heimat!

    ### Infos zum Fanwagen

    Folgende Artikel könnt ihr als aktuelle Mitglieder des FKO bis eine halbe Stunde vor Spielbeginn am Fanwagen vor der Ostkurve erwerben:

    1. Schal Hertha/KSC, Preis: 10 €
    2. Fankalender 2017, Preis: 10 €
    3. Tour-Shirt 2016/17, Preis: 12 €
    4. T-Shirt Nur echt in blau-weiß, Preis: 10 €
    5. T-Shirt Ostkurve Hertha BSC, Preis: 5 €
    6. Mütze Ostkurve Hertha BSC, Preis: 12 €
    7. Mütze blau-weiß gestreift, Preis: 5 €
    8. Gürtel Ostkurve Hertha BSC, Preis: 10 €
    9. Aufklebermix, Preis: 2 €
    10. Klebeband, Preis: 4 €

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    Kurzer Auszug aus dem aktuellen Newsletter zum nächsten Heimspiel.  Möchtest Du aktuelle Informationen zum FKO, Hertha BSC und der Fanszene per E-Mail erhalten, dann melde Dich HIER am Newsletter an.

  • 13. Heimspiel der Saison 2016/17

    Liebe FKO-Mitglieder und Newsletter-Abonnenten,

    unsere Alte Dame läutet bereits am Freitagabend um 20:30 Uhr den 26. Spieltag der Saison ein!

    Zu Gast im Berliner Olympiastadion ist die TSG Hoffenheim. Eine Mannschaft, die in dieser Spielzeit bislang sehr zu überzeugen wusste und einen direkten Mitkonkurrent um die internationalen Plätze darstellt.

    Die Länderspielpause wurde vom Team von Pal Dardai genutzt, einige Spieler konnten Spielpraxis sowie Tore für ihre Nationalmannschaften genießen und so kann der Fokus nun wieder auf die letzten Spiele in der Bundesliga gerichtet werden, die entscheiden werden, ob unser Traum von Europa im kommenden Jahr wahr wird.

    Noch vor der Länderspielpause wurde im heimischen Stadion mit Borussia Dortmund das nächste große Spitzenteam mit 2:1 besiegt. Eine klare Botschaft, dass es zu Hause vor der eigenen Ostkurve so richtig rund läuft und dass sich die Hertha als stärkste Heimmannschaft der Liga auch nicht gegen Hoffenheim verstecken muss!

    Herthafahne einpacken!

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  • ProFans kritisiert das Urteil des OLG Köln vom 09.03.2017

    Berlin, den 14.03.2017

    Das unabhängige Bündnis ProFans übt scharfe Kritik am Urteil des OLG Köln
    vom 09.03.2017. Dieses entschied, dass ein Fan des 1. FC Köln aufgrund
    eines Böllerwurfs eine Strafe von 20.340€ an seinen Verein zu zahlen habe.
    Diesem Urteil war eines des BGH vom 22. September 2016 voraus gegangen, bei
    dem die Umlage einer Verbandsstrafe des DFB-Schiedsgerichts auf einen Fan
    beschlossen wurde. Lediglich über die Höhe der Umlage hatte das OLG am
    vergangenen Donnerstag zu entscheiden.
    „Die dabei angewendete Handhabe des stillschweigenden Unterwerfens unter
    das Verbandsrechts des DFB ist konstruiert. Der Betroffene ist einer
    Doppelbestrafung ausgeliefert, da seine Vergehen ja in erster Linie im
    Rahmen der ordentlichen Gerichtsbarkeit geahndet werden sollten.“
    kritisiert ProFans-Sprecher Stephan Schell.

    ProFans-Sprecherin Gloria Holborn ergänzt: “Für das größte Unverständnis
    sorgt jedoch die Tatsache, dass im Rahmen der Schiedsgerichtsbarkeit des
    DFB dem Beschuldigten keine Möglichkeit eingeräumt wird, sich zu den
    Vorfällen zu äußern, wie es sein verfassungsmäßiges Recht im ordentlichen
    Prozess ist. Außerdem sind die Verbandsstrafen des DFB in ihrer Höhe
    willkürlich, nicht nachvollziehbar und hängen beispielsweise von der
    wirtschaftlichen Situation und Straffälligkeit der Vereine ab, wobei
    letzteres ja wiederum auf dem Fehlverhalten anderer beruht.“

    Dass einen Stadionbesucher Rechtsfolgen aus einem verbandsrechtlichen
    Schiedsverfahren treffen, auf welches dieser keinerlei
    Einwirkungsmöglichkeit hat, war in der Vergangenheit nicht nur von ProFans
    kritisiert worden.

    Der Fokus des Urteils des OLG Köln lag nun darin, zu entscheiden „welcher
    Anteil der Verbandstrafe auf das Verhalten des Beklagten zurückzuführen
    war. Der Verein war nicht nur wegen des Böllerwurfes, sondern auch wegen
    drei weiterer Vorfälle, an denen der Fan nicht beteiligt war, mit einer
    Strafe belegt worden.[…]
    Der 7. Zivilsenat entschied, dass der Beklagte den prozentualen Anteil
    bezahlen muss, der sich auf die Summe der Einzelstrafen bezieht. […] Das
    Verhältnis der jeweiligen Einzelstrafe zur Summe der Einzelstrafen sei
    dagegen eine verlässliche Bemessungsgrundlage, bei der Änderungen der
    Gesamtstrafe stets verhältnismäßig weitergegeben werden könnten.“, so heißt
    es in der offiziellen Pressemitteilung des OLG.

    Den Fan treffen somit enorme Kosten, auf dessen Entstehung er allerdings
    entgegen aller rechtsstaatlichen Prinzipien keinen Einfluss hat.

    Das unabhängige Bündnis ProFans fordert daher erneut den DFB auf, seine
    Gerichtsbarkeit transparenter und nach geltenden rechtsstaatlichen
    Prinzipien zu gestalten.

    Dem 1. FC Köln, der bereits Revision gegen das Urteil des OLG eingelegt
    hat, weil er weitere 10.000€ von dem einzelnen Fan bekommen möchte, legen
    wir einen fanfreundlicheren Umgang mit seiner Anhängerschaft ans Herz und –
    soweit es uns zusteht – appellieren wir an den nun erneut entscheidenden
    Bundesgerichtshof, die Bemessungsgrundlage für die Umlage nicht von
    Umständen abhängig zu machen, für die der einzelne Beklagte nichts kann.

    ProFans im März 2017