Geschädigter:
- formal juristisch gesehen ist ein Geschädigter Zeuge
- in jedem Fall eine Strafanzeige erstatten, auch wenn der handelnde Polizeibeamte nicht ermittelt werden kann –> Anzeige gegen unbekannt, damit der Staatsapparat überhaupt ins Rollen kommt
- bei Verletzungen in jedem Fall einen Arzt aufsuchen, damit in einem möglichen späteren Verfahren diese dokumentiert sind und als Beweismittel dienen können
- keine Anzeige = keine Ermittlungen
- Schadensersatzansprüche geltend machen: Identifizierung ist nicht nötig, es genügt, wenn man beweisen kann, das der Schaden durch das Handeln eines Polizeibeamten entstanden ist.
- mögliche Schäden: Verletzungen, kaputte oder blutverschmierte Kleidung, Verdientsausfall durch z.B. Krankenhausaufenthalt, Kartenpreiserstattung bei Spielversäumnis, Fahrkostenrückerstattung, etc..
- Dienstaufsichtsbeschwerde: gering erfolgreich, da hierfür die Identifizierung des Beamten notwendig ist
- Dem Truppenführer der handelnden Hundertschaft muss auch nachgewiesen werden, dass Fehlverhalten vorliegt –> schwierig, da Beweise meist fehlen
- AUFRUF: Wer hat noch am S-Bahn-Steig Hamburg Hauptbahnhof den BGS-Zivilbeamten angesprochen, damit er einschreitet und willkürliche Gewalt unterbindet und wurde abgewiesen?
- Anzeige wegen unterlassener Hilfeleistung im Amt möglich!!!
- Vorteil: BGS-Zivilbeamte leicht zu identifizieren, je mehr Leuten dies auch passiert ist, desto glaubwürdiger sind wir!
- bei Zeugenaussage unbedingt immer die Wahrheit sagen und nichts erfinden oder berichten, was man selbst nur über hören-sagen wahrgenommen hat
- aus Solidarität nichts überspitzen, da man dadurch selbst wegen uneidlicher Falschaussage Strafanzeige bekommen kann –> RA hatte aktuell drei solcher Fälle gehabt
- wenn einem Fragen gestellt werden, zu denen man nichts sagen möchte, muss man dies auch nicht tun
- wenn Aussage fertig ist, unbedingt sorgfältig durchlesen und auf Formulierungen des Beamten achten, notfalls durchstreichen und verbessern, wie man es wirklich meint, erst dann unterschreiben
- auch wenn man die stets kostenlose Anzeige zurückzieht, wird der Sachverhalt weiter verfolgt
Beschuldigter:
- Strafprozessordnung sieht nicht vor, dass man benachrichtigt werden muss, wenn gegen einen ermittelt wird
- Vorladung der Polizei muss nie nachgekommen werden
- Pflicht hingegen bei Vorladungen der Staatsanwaltschaft oder des Gerichtes
- daher sollte man nichts zum Tatvorwurf bei der Polizei sagen, lediglich Name und Anschrift nennen, da sonst gegen einen erkennungsdienstlich vorgegangen werden kann
- Aussage kann immer gegen einen verwendet werden, daher Rechtsanwalt nehmen, weil dieser Akteneinsicht beim Gericht beantragen kann und die Originalakte dann zugeschickt bekommt, als Privatperson hat man keine Chance der Akteneinsicht
zur Akte gehören auch potentielle Foto- und Videoaufnahmen
- wenn man Entlastungszeugen hat, diese angeben, sollten aber am besten nicht bei der Polizei aussagen, da der RA hier nicht mitbekommt, was gesprochen wird
- Zeugen erst vor Gericht aussagen lassen, weil der RA ihnen dann auch Fragen stellen kann, die zur Entlastung des Beschuldigten helfen können
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RA gibt Auskunft |
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Allgemeines:
- Macht von allen Vorkomnissen zeitnah Gedächtnisprotokolle, schreibt alles schnellstmöglich auf auch wenn es euch auf den ersten Blick unwichtig erscheint. Nicht glauben sich alles merken zu können, das Gehirn vergisst 😉
- Datenanfrage beim Polizeipräsidenten von Berlin machen, da Auskunft gegeben werden muss
- wenn keine Auskunft gegeben wird, an den Datenschutzbeauftragten von Berlin wenden
- viele Daten sind nicht rechtens; z.B. Vermerke bei welchen Spielen die Person anwesend war, aber überhaupt nichts vorgefallen ist –> Löschung beantragen
- Beamte in Berlin sind nicht verpflichtet ihre Dienstnummer oder ihren Namen offen zu tragen, müssen auf Nachfrage aber ihre Dienstnummer herausgeben
- wenn die Dienstnummer nicht genannt wird, versuchen sich den jeweiligen Beamten zu merken, um ihn später identifizieren zu können. Merkt euch Einzelheiten, individuelle Merkmale, weist wenn möglich andere darauf hin (Zeugen)!
- Zustellung von Aufenthaltsverbotsverfügungen oder Meldeauflagen werden zu 95% persönlich durch die EGH übergeben
- wenn man vermutet oben genannten Unterlagen erhalten zu können, Tür nicht öffnen
- am Rande eines Spiels nicht auf Gespräche mit der EGH einlassen, auch wenn sie vertraulich auftreten, da sie sich jede noch so kleinste Information notieren werden, was dazu führen kann, dass diese Informationen später gegen einen oder Dritte zum Nachteil benutzt werden könnten
- Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte: zur Zeit beliebteste Begründung der Polizei, da das Spektrum immer größer wird
- Beispiele: Anweisung, dass man zurückgehen soll, dann aber zwei Schritte vor macht –> Widerstand
- Bei Festnahme leichtes Fuchteln mit den Armen –> Widerstand
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